Impressum / AGB

Anschrift und Erreichbarkeit:

Teppich- und Polsterreinigung Südwest GmbH & Co. KG
Spesbacher Str. 24b
66877 Ramstein
Telefon: +49 (0) 6371-50657
Telefax: +49 (0) 6371-58747
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Vertretungsberechtigter Geschäftsführer:

Johannes M. Heigl

Zuständiges Gericht:

Amtsgericht Registergericht:
Zweibrücken HRA 30433

Persönlichhaftende Gesellschafterin:

TuPs Verwaltungs GmbH
Sitz Ramstein-Miesenbach
Amtsgericht Registergericht Zweibrücken HRB 31159

Vertreten durch den Geschäftsführer:

Herrn Johannes M. Heigl

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:

DE293366402

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV:

Johannes M. Heigl

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1. Erhebung und Verarbeitung von Daten

Jeder Zugriff auf unserer Website und jeder Abruf einer Website hinterlegten Datei werden protokolliert. Die Speicherung dient internen systembezogenen und statistischen Zwecken. Protokoliert werden: Name der abgerufenen Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragende Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Webbrowser und anfragende Domain.

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Die Löschung der gespreicherten personenbezogenen Daten erfolgt, wenn Sie ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen, wenn ihre Kenntnis zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erfordelrich ist oder wenn ihre Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist.

3. Auskunftsrecht

Auf schriftliche Anfrage werden wir Sie gerne über die zu ihrer Person gespeicherten Daten informieren.

Verantwortliche Stelle

Verantwortliche Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes ist die Teppich und Polsterreinigung GmbH & Co. KG

Bei Fragen:

bezüglich Daten usw. wenden Sie sich bitte per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Unter dieser Adresse können Sie jederzeit auch ihre gespeicherten Daten abfragen, ändern oder löschen lassen.

Sicherheitshinweis

Wir sind bemüht, ihre personenbezogenen Daten durch Ergreifung aller technischen und organisatorischen Möglichkeiten so zu speichern, dass sie für Dritte nicht zugänglich sind. Bei der Kommunikation per E-Mail kann die vollständige Datensicherheit von uns nicht gewährleistet werden, so dass wir Ihnen bei vertraulichen Informationen den Postweg empfehlen.

Verbraucherinformation: Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren

Wir nehmen verpflichtend an einem Streitbeilegungsverfahren vor den nachfolgend genannten Verbraucherschlichtungsstelle teil:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl, www.verbraucher-schlicher.de 

https://ec.europa.eu/consumers/odr

Dokument erstellt und laufend aktualisiert durch die janolaw AG.

 

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“)

Die Südwest Dienstleistung weist den Auftraggeber in ihrem Vertragsan- gebot auf die Geltung dieser AGB hin. Nimmt der Auftraggeber das Vertragsangebot an, werden diese AGB Vertragsbestandteil. Auftraggeber i.S. d. AGB sind Verbraucher und Unternehmer. AGB des Auftraggebers werden anstelle dieser AGB nur dann Vertragsbestandteil, wenn Südwest Dienstleistung deren Geltung anstelle dieser AGB ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Vertragsangebote

Das Vertragsangebot von Südwest Dienstleistung ist bis zur Annahme durch den Auftraggeber freibleibend. Änderungen und Ergänzun- gen des Vertragsangebots bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Nachtragsleistungen, die in einem beauftragten Vertragsangebot nicht enthalten sind.

3. Ausführungsfristen

Bereich Hausratssanierung

der jeweils gültigen Fassung vor und nach der Abnahme eingeräumten Rechtsbehelfe und Mängelansprüche innerhalb der dafür vorgesehenen gesetzlichen Verjährungsfristen geltend machen.

Mängelansprüche entfallen dann, wenn Südwest Dienstleistung für die vertraglichen Leistungen ein ausdrücklich vom Auftraggeber, dessen Versicherer oder Sachverständigen angewiesenes Material verwendet oder ein vom Auftraggeber, dessen Versicherer oder Sachverständigen gewünschtes Verfahren anwendet und hierdurch der Sanierungserfolg ganz oder teilweise beeinträchtigt wird und Südwest Dienstleistung deswegen zuvor erfolglos schriftliche Bedenken gegenüber dem Auf- traggeber angemeldet hat. Ebenso entfallen Mängelansprüche soweit Südwest Dienstleistung für die auszuführenden Leistungen auf aus- drückliches Verlangen des Auftraggebers dessen Personal einsetzen muss und Südwest Dienstleistung deswegen zuvor erfolglos schriftliche Bedenken gegenüber dem Auftraggeber angemeldet hat.

6. Haftung

Schadenersatz und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers („Schadensersatzansprüche“), gleich aus welchem Rechtsgrund, ins- besondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Unberührt davon bleiben die Fälle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, der zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die Fälle vorsätz- licher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Schadensersatzanspruch des Auftragsgebers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt soweit der Schaden durch Südwest Dienstleistung nicht vor- sätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden aus Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern die verletzte Pflicht nicht gerade vor solchen Folgeschäden schützen sollte.

Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten auch für die persönliche Haftung der Mit- arbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Südwest Dienstleistung.

7. Sicherheitsvorschriften

Der Auftraggeber hat Südwest Dienstleistung über bestehende Sicher- heitsvorkehrungen und –Vorschriften, insbesondere Unfallverhütungs- vorschriften vor Auftragsdurchführung zu unterrichten, soweit diese nicht unmittelbar mit der beauftragten Werkleistung verbunden sind. Für Schäden aller Art, die aufgrund der fehlenden Information von Seiten des Auftraggebers durch die Südwest Dienstleistung verursacht sind, haftet Südwest Dienstleistung nicht.

8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Die für die Ausführung der vertraglichen Leistungen notwendigen Un- terlagen, insbesondere Pläne, Zeichnungen, Berechnungen und ä. sind Südwest Dienstleistung vom Auftraggeber unentgeltlich und rechtzei- tig vor der Ausführung zu übergeben. Außerdem verpflichtet sich der Auftraggeber Südwest Dienstleistung in allen Belangen zu unterstüt- zen, die für eine einwandfreie und rasche Abwicklung des Auftrags erforderlich sind, insbesondere durch Information über technische und branchenspezifische Besonderheiten und die Beschaffenheit des zu bearbeitenden Objekts.

Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vom Auftraggeber und Südwest Dienstleistung vereinbart sind. Beruht die Überschreitung einer Ausführungsfrist auf einem Umstand, der nicht von Südwest Dienstleistung zu vertreten ist, trägt der Auftraggeber die dadurch verursachten Mehrkosten. Dies gilt auch, wenn die Überschrei- tung einer Ausführungsfrist durch zusätzliche Leistungen bedingt ist, mit denen Südwest Dienstleistung während der Ausführung der ver- traglichen Leistungen vom Auftraggeber beauftragt worden ist. Stehen Sanierungs-, insbesondere Trocknungsgeräte infolge eines Umstandes still, den Südwest Dienstleistung nicht zu vertreten hat, trägt der Auf- traggeber die hierdurch verursachten Mehrkosten.

4. Abnahme

Verlangt Südwest Dienstleistung nach der Fertigstellung ggf. auch vor Ablauf der vereinbarten Ausführungsfrist, die Abnahme der Leistung, so ist der Auftraggeber verpflichtet, die vertragsmäßig fertig gestellte Leistung abzunehmen. Liegt ein Mangel vor, kann der Auftraggeber die Abnahme nur bis zur Beseitigung verweigern. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb einer ihm von Südwest Dienstleistung gesetzten angemessenen Frist von mindestens 12 Werktagen abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist. Samstage sind Werktage. Die Leistung ist insbesondere dann stillschweigend abgenom- men, wenn der Auftraggeber das Sanierungsobjekt nach Fertigstellung der Leistung in Gebrauch nimmt.

Die Abnahme erfolgt durch Erstellung eines schriftlichen Protokolls, das von beiden Seiten unterschrieben wird. Besonders abzunehmen sind auf Verlangen von Südwest Dienstleistung in sich abgeschlossene Teile der Leistung und andere Teile der Leistung, wenn sie durch die weitere Ausführung der Prüfung und Feststellung entzogen werden.

5. Leistungserfolg und Mängelansprüche des Auftraggebers

Südwest Dienstleistung verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber zur Herstellung des mit diesem vertraglich vereinbarten Leistungser- folgs. Die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit des Schadensob- jekts ist nur geschuldet, wenn dies vertraglich ausdrücklich mit dem Auftraggeber vereinbart ist.

Sofern die beauftragte Leistung nicht frei von Sach- und Rechtsmängeln ist, kann der Auftraggeber gegenüber Südwest Dienstleistung die ihm nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches („BGB“) in

Der Auftraggeber benennt Südwest Dienstleistung vor Ausführung der vertraglichen Leistungen die für die Unterzeichnung der Arbeitsrappor- te, Lieferscheine, die Ermittlung und Prüfung des Aufmaßes einschl. etwaiger Messprotokolle sowie der Überwachung und Abnahme der Leistungen bevollmächtigten Personen. Die Bevollmächtigung ist auf Verlangen von Südwest Dienstleistung schriftlich nachzuweisen. Die Bevollmächtigten des Auftraggebers stehen Südwest Dienstleistung für Auskünfte und Informationen zu den in Ziffer 7. aufgeführten Sicher- heitsvorschriften zur Verfügung.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Mitarbeiter von Südwest Dienst- leistung zu den vereinbarten Arbeitszeiten freien Zugang zum Arbeits- platz vor Ort haben. Er stellt Südwest Dienstleistung auf seine Kosten Heizung, Beleuchtung, Strom, Wasser einschließlich der erforderlichen Anschlüsse sowie Lagerflächen und Aufenthaltsräume für die Mitarbeiter von Südwest Dienstleistung zur Verfügung. Arbeitsplätze und Aufent- haltsräume müssen den einschlägigen berufsgenossenschaftlichen und gewerberechtlichen Vorschriften entsprechen. Der Auftraggeber hat die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse, z.B. nach Baurecht, Wasserrecht etc. auf seine Kosten herbeizuführen bzw. einzuhalten.

9. Abtretung

Der Auftraggeber verpflichtet sich, auf Verlangen von Südwest Dienst- leistung die ihm als Versicherungsnehmer aus Versicherungsvertrag in Ansehung des Schadens gegenüber dem Versicherungsgeber zustehenden Leistungsansprüche in Höhe der Kosten, die Südwest Dienstleistung für die von ihr durchgeführten Sanierungsleistungen beansprucht, erfüllungshalber abzutreten. Der Auftraggeber darf Rechte aus dem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Süd- west Dienstleistung abtreten.

10. Zahlungsbedingungen

Alle Rechnungsbeträge und Rechnungspositionen verstehen sich grund- sätzlich, auch wenn dies nicht ausdrücklich erwähnt ist, zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, es sei denn, dass der Auftraggeber als Leistungsempfänger nach § 13b UStG als Steuerschuldner gilt. Der Rechnungsbetrag wird, sofern nichts anderes vereinbart ist, mit der Abnahme zur Zahlung innerhalb von 8 Tagen ohne jeden Abzug fällig. Die Zahlungsfrist beginnt mit der Abnahme. Rechnungsbeanstandungen muss der Auftraggeber unverzüglich und schriftlich gegenüber Südwest Dienstleistung erheben. Bei Zahlungsverzug oder Zahlungseinstellung sind sämtliche Forderungen von Südwest Dienstleistung ohne jeden Abzug sofort fällig. Bei Zahlungsverzug ist Südwest Dienstleistung berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen gemäß §§ 288, 247 Abs. 1 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. Ist der Auftraggeber von Südwest Dienstleistung Un- ternehmer, sind Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht gegenüber Forderungen von Südwest Dienstleistung Südwest Dienstleistung dem Auftraggeber nicht gestattet, außer, es handelt sich um unbestrittene, rechtskräftig festgestellte oder entscheidungsreife Ansprüche. Ist der Auftraggeber von Südwest Dienstleistung Verbraucher, so ist die Auf- rechnung gegenüber Forderungen von Südwest Dienstleistung dem Auftraggeber nur dann gestattet, wenn es sich nicht um Ansprüche auf Mängelbeseitigungs- oder Fertigstellungskosten handelt. Die Aufrech- nung mit anderen Ansprüchen ist dem Auftraggeber, der Verbraucher ist, nur gestattet, wenn es sich um unbestrittene, rechtskräftig festgestellte oder entscheidungsreife Ansprüche handelt. Der Auftraggeber, der Verbraucher ist, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen Zurück- behaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte gemäß den §§ 320 ff. 341 Abs. 3 BGB gegenüber Südwest Dienstleistung geltend machen.

11. Umsatzsteuer bei Bauleistungen

Verwendet der Auftraggeber eine etwaig von Südwest Dienstleistung erbrachte Bauleistung für eigene Bauleistungen gegenüber Dritten,

so wird der Auftraggeber Südwest Dienstleistung wegen der damit verbundenen Umkehrung der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG sofort schriftlich darauf aufmerksam machen.

12. Transport und Versicherung

Ist eine Sanierung von Mobilien außerhalb des Schadensortes erfor- derlich und vereinbart, so erfolgt ein Transport durch Südwest Dienst- leistung oder eine von dieser ausgesuchten Spedition nur, wenn der Auftraggeber eine Transportversicherung, mit ausreichender Deckung nachweist oder die Südwest Dienstleistung mit dem Abschluss einer Transportversicherung im Namen und für Rechnung des Auftraggebers bevollmächtigt. Für Transportschäden haftet Südwest Dienstleistung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften über das Fracht- und Spediti- onsgeschäft sowie nach Maßgabe der Allgemeine Deutsche Spediteur- Bedingungen, wenn deren vertragliche Geltung mit dem Auftraggeber vereinbart wird.

Wird im Zusammenhang mit der Sanierung von Mobilien außerhalb des Schadensortes ein Lagervertrag zwischen Südwest Dienstleistung und dem Auftraggeber vereinbart, weißt Südwest Dienstleistung den Auftraggeber hiermit darauf hin, dass das eingelagerte Gut auf Verlangen des Auftraggebers zu versichern ist, z.B. Feuerversicherung. Verlangt der Auftraggeber von Südwest Dienstleistung die Eindeckung einer Versiche- rung für ein von ihm gewünschtes Risiko, so bevollmächtigt er Südwest Dienstleistung dazu, im Namen und für Rechnung des Auftraggebers.

Mangels anderweitiger Vorgaben des Auftraggebers erfolgen die Aus- wahl und der Abschluss einer Versicherung nach den vorstehenden Bestimmungen nach billigem Ermessen von Südwest Dienstleistung.

13. Datenschutz

Südwest Dienstleistung verpflichtet sich, die Datenschutzbestimmungen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) einzuhalten. Insbesondere wird Südwest Dienstleistung seine Mitarbeiter verpflichten, über die ihnen aus Anlass oder bei Gelegenheit der Tätigkeit für den Auftrag- geber zur Kenntnis gelangten personenbezogenen Daten und anderen Informationen gegenüber jedermann Stillschweigen zu wahren. Die Mit- arbeiter von Südwest Dienstleistung wurden auf das Datenschutzrecht verpflichtet, bevor sie die Tätigkeit aufgenommen haben. Entsprechender Nachweis wird auf Anforderung erbracht. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Auftraggeber bestehen. Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen Daenschutzbestim- mungen des BDSG kann der Auftraggeber das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund kündigen.

14. Gerichtsstand

Gerichtsstand – vorbehaltlich der Bestimmungen des § 38 ZPO – für sämtliche Ansprüche aus dem mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrag und seiner Durchführung ist der Sitz der beauftragten Niederlas- sung von Südwest Dienstleistung. Für die Ausführung der vertraglichen Leistungen gilt ausschließlich deutsches Recht.

15. Hinweis zur Verbraucherschlichtung

Südwest Dienstleistung bittet jeden Auftraggeber, der Verbraucher ist, um Verständnis, dass Südwest Dienstleistung nicht verpflichtet ist und in der Regel auch nicht bereit ist, an Streitbeilegungsverfahren nach dem Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

16. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehendenden Klauseln beeinträchtigt die Wirksamkeit der anderen Klauseln dieser AGB und der übrigen Vertragsbestandteile nicht.

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www.teppichreinigung-suedwest.de

www.textilreinigung-st-ingbert.de

www.polsterreinigung24.de